A. Die am XX.XX1959 geborene A. (nachfolgend: Versicherte oder Beschwerdeführerin) meldete sich im November 2016 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (act. 8.2/1). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Im März 2017 veranlasste sie eine polydisziplinäre medizinische Abklärung durch die SMAB AG, Bern (act. 8.2/32).