Da das strukturierte Beweisverfahren keinen Nachweis für die IV-rechtliche Relevanz der beim Beschwerdeführer bestehenden Diagnose ergeben hat, treffen diesen die negativen Folgen der Beweislosigkeit. Wird demnach die massgebende Mindest-Schwelle für einen Rentenanspruch im Ergebnis nicht erreicht, erweist sich die angefochtene Verfügung als rechtens, was zur Abweisung der Beschwerde führt.