e) Was den Komplex „Sozialer Kontext“ betrifft, ist im Sinne des Gutachtens festzustellen, dass der Versicherte über gute Ressourcen verfügt. Allen voran ist dessen Tochter zu nennen, die er als seinen Lebensinhalt bezeichnet, wobei die Kindsmutter bereits im Jahr 2015 verstorben ist. Laut Gutachten pflege der Beschwerdeführer aber eine neue Beziehung zu einer Frau, die in E. ______ lebe. Im Übrigen beschreibt das Gutachten auch ein intaktes Verhältnis des Versicherten zu seiner Mutter und deren Lebenspartner (Gutachten, S. 15 f.).