Vorliegend führte der Gutachter aus, beim Beschwerdeführer würden psychosomatisch anmutende Oberbauchbeschwerden vorliegen, welche bisher nicht als organisch bedingt eingestuft werden konnten. Diese wiesen Züge einer somatoformen Störung auf, zumal diese Phänomene durchaus stressabhängig auftreten würden und überdies Teil einer allgemeinen vegetativen Hyperlabilität seien, welche sich auch in übertriebener Schweissneigung, Hypoglykämie, Hypotonie und weiteren Befindlichkeitsstörungen manifestierten (Gutachten, S. 37). Eine ressourcenhemmende Wirkung kann aus diesen Beschwerden nicht abgeleitet werden;