Dem betreffenden Eingliederungsbericht vom 12. Juli 2018 ist zu entnehmen, die Arbeitsgrundvoraussetzungen würden als positiv bewertet. Eher negativ sei der Perfektionismus zu werten, der den Versicherten bei der Arbeitsquantität behindere. Bei grösserem Informationsfluss stosse der Versicherte schnell an seine Grenzen. Gegen Ende der Massnahme hatten sich die Absenzen anscheinend immer mehr gehäuft. Der Beschwerdeführer habe sich schliesslich auch ablehnend gegenüber einer Weiterführung in Form eines geschützten Arbeitsplatzes geäussert (IV-act. 57).