74). Was nun den Schweregrad der vom Gutachter hergeleiteten Diagnosen betrifft, gelangt dieser letztlich klar zum Schluss, dass bei integrativer Betrachtung das Störungsbild des Exploranden im Quervergleich nur als leicht, allenfalls leicht bis mittelgradig (in Überforderungs- und Belastungssituationen) einzuschätzen sei (Gutachten, S. 38 f.). Aufgrund der Untersuchung würden beim Versicherten auf psychischer und physischer Ebene keine umschriebenen Funktionsausfälle vorliegen (Gutachten, S. 43). Dieses Fazit wird durch weitere Angaben im Gutachten untermauert.