In diesem Sinne seien neben einem „abnormen, maladaptiven Krankheitsverhalten“ mit Aggravationstendenz, Selbstlimitierung, Schonverhalten und Verharren in der Krankenrolle, subjektiver Leistungsinsuffizienz und mangelhafter Leistungsmotivation auch noch eine Anzahl IV-fremder Faktoren anzuführen: So natürlich die Arbeitsverhinderung durch den Gefängnisaufenthalt, die fehlende Berufsbildung, die mangelhafte Arbeitssozialisation, das belastende Privatleben sowie letztlich seine Mentalität, welche die persönlichen Bedürfnisse im Privatbereich gegenüber dem Allgemeinnutzen klar in den Vordergrund stelle.