bismissbrauch – sein dürfte. Man könne nicht sagen, dass verschiedene geringfügige Behinderungen sich zu einer grossen, invalidisierenden Behinderung verdichteten, im Zentrum stehe recht eindeutig die kombinierte Persönlichkeitsstörung, welche die Einstellung und das Verhalten des Versicherten gegenüber dem Leistungsbereich relativ eindeutig präge. In diesem Sinne seien neben einem „abnormen, maladaptiven Krankheitsverhalten“ mit Aggravationstendenz, Selbstlimitierung, Schonverhalten und Verharren in der Krankenrolle, subjektiver Leistungsinsuffizienz und mangelhafter Leistungsmotivation auch noch eine Anzahl IV-fremder Faktoren anzuführen: