nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, in: Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht 2015, herausgegeben von Ueli Kieser und Miriam Lendfers, S. 114). 3. 3.1 Zunächst ist die Frage zu beantworten, ob die medizinische Aktenlage eine rechtsgenügliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers erlaubt. 3.2 Die IV-Stelle holte zur Klärung des medizinischen Sachverhalts beim Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden, Dr. D.______, ein psychiatrisches Gutachten ein (IV-act. 78). a) Das Gutachten nennt folgende Diagnosen (IV-act. 78/32):