Mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 teilte der Rechtsvertreter des Versicherten dem Obergericht mit, dass dieser neu in D-F. ______ wohne (act. 12). Mit Replik vom 12. November 2019 hielt der Beschwerdeführer an seinem Rechtsbegehren fest (act. 13). Die IV-Stelle verzichtete auf die Einreichung einer Duplik (vgl. act. 14). C. Mit Verfügung des Einzelrichters vom 22. November 2019 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung für das vorliegende Verfahren gewährt (act. 15). D. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Verhandlung (vgl. act. 10 und 14). Erwägungen