A. Der am XX.XX.1987 geborene A. ______ (nachfolgend: Versicherter oder Beschwerdeführer) meldete sich im April 2017 unter Angabe von psychischen Belastungen zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 1). Die IV- Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen und zog namentlich ein Gutachten der Psychiatrischen Dienste des Spitals B. ______ vom 2. September 2015 bei, welches im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten geführten Strafverfahren angefertigt worden war (vgl. IV-act. 19).