Seite 10 92/35 und IV-act. 92/65). Der Vorwurf des Beschwerdeführers, das Gutachten setze sich nicht damit auseinander, dass die Behandlung mit Morphium haltigen Medikamenten seine Leistungsfähigkeit reduziere, geht fehl, empfiehlt doch die Teilgutachterin aus orthopädischtraumatologischer Sicht gar eine Absetzung der analgetischen Therapie (IV-act. 92/34).