Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum die analgetische Therapie mit Opiaten nicht indiziert sein solle. Ferner zeige die Durchsicht sämtlicher radiologischer Diagnostik Vernarbungen und Verdrängungen an der S1 Wurzel rechtsseitig auf, was die Schmerzangaben des Beschwerdeführers nachvollziehbar mache (act. 19/8).