In der E-Mail vom 7. Mai 2019 an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers wies Dr. H. darauf hin, dass sie aus neurologischer Sicht eine praktische Erprobung und interdisziplinäre Einschätzung der funktionellen Leistungsfähigkeit in der Aktivität für notwendig halte. Erst dann könne letztlich beurteilt werden, ob eine gewisse Rest-Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit und unter optimierten Bedingungen wieder erlangt werden könne (IV-act. 112/27).