2.3.2 Dr. H., Fachärztin FMH Neurologie, diagnostizierte in der konsiliarischen Beurteilung vom 28. April 2019 zuhanden des Hausarztes des Beschwerdeführers eine residuelle Radiculopathie (L5 und) S1 rechts (IV-act. 112/7). Elektrophysiologisch könne keine Polyneuropathie und keine axonale Radiculopathie L4 bis S1 rechts (auch S1 rechts eventuell nicht mehr?) nachgewiesen werden. Klinisch bestehe eine residuelle Radiculopathie S1 rechts und wahrscheinlich auch L5 rechts nach 4 Lendenwirbelsäulen-Operationen mit radiculärer neuropathischer Schmerz- und mindestens sensibler Ausfallsymptomatik, eventuell auch motorischen Ausfällen.