Eine neurologische Begründung für diese Symptomatik finde sich nicht. Als Relikt einer stattgehabten S1-Läsion rechts sei der Achillessehnenreflex rechts abgeschwächt, hierdurch liege aber keine funktionelle Beeinträchtigung vor. Die Arbeitsfähigkeit sei auf neurologischem Gebiet nicht eingeschränkt, da kein neurologisch begründbarer Gesundheitsschaden vorliege. Das MRT zeige keinen Nachweis einer lumbalen Neurokompression. Ein neurologisch erklärbares sensomotorisches Ausfallsyndrom L5/S1 rechts liege nicht vor (IV-act. 92/63).