1.2 In formeller Hinsicht wurde eine Parteibefragung des Beschwerdeführers zum Sachverhalt beantragt (act. 18/8; vgl. UELI KIESER, Kommentar ATSG, 4. Aufl. 2020, N. 59 zu Art. 61 ATSG mit Hinweis auf BGE 125 V 38). Dabei macht der Beschwerdeführer selber geltend, dass sich der Sachverhalt aus den IV-Akten und damit aus den medizinischen Unterlagen ergebe (act.