Im konkreten Fall erscheint - auch im Vergleich zu anderen, vom Aufwand her vergleichbaren Fällen - für diese Vertretung ein Honorar von pauschal Fr. 2‘500.-- als angemessen, nachdem lediglich ein einfacher Schriftenwechsel durchgeführt wurde. Zuzüglich der praxisgemäss üblichen Barauslagenpauschale von 4% sowie der Mehrwertsteuer von 7.7% ergibt sich somit eine Entschädigung für die anwaltliche Vertretung im Gesamtbetrag von Fr. 2‘800.20.