b. An dieser Stelle bleibt anzumerken, dass sich aus den vorliegenden Unterlagen ergibt, dass offenbar im November 2019 unter Bezugnahme auf das Unfallereignis vom 30. März 2017 ein Kostengutsprachegesuch „AS, Bicepstenotomie, ASD, SSP-Ref. Schulter li“ bei der Diagnose einer „SSP-Ruptur li“ bei der Vorinstanz eingereicht wurde (act. 8.2/M26).