Nachdem wie aufgezeigt den bisher rein versicherungsintern vorgenommenen medizinischen Abklärungen kein Beweiswert zuzumessen ist, wäre, sofern im Anschluss gestützt auf das ergänzte medizinische Dossier nicht bereits eindeutig feststeht, wie es sich mit der Zulässigkeit des verfügten Fallabschlusses verhält, zwingend die Einholung einer unabhängigen Expertise angezeigt. Dies führt im Resultat zur Gutheissung der vorliegenden Beschwerde unter Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids.