f. Zusammengefasst sind im konkreten Fall noch diverse Fragen offen und die vorhandenen Unterlagen genügen noch nicht für eine abschliessende Beurteilung der Kausalitätsfrage. Bevor beurteilt werden kann, ob der von der Vorinstanz per Ende September 2017 verfügte Fallabschluss zulässig war oder nicht, ist in einem ersten Schritt das medizinische Dossier zu aktualisieren durch Einholung aktueller Berichte bei den behandelnden Ärzten.