Das Auftreten seitengleicher Beschwerden im Frühling 2018 (Diagnose: „Rhizarthrose beidseits“, vgl. act. 8.2/M24) scheint auf den ersten Blick dafür zu sprechen, anzunehmen, dass die degenerativen Veränderungen an der rechten Hand wohl auch dann zu Problemen geführt hätten, wenn es gar nicht zum Unfall vom 30. März 2017 gekommen wäre, zumindest wenn man naheliegenderweise von einer ähnlichen Entwicklung an der linken wie an der rechten Hand ausgeht. Umgekehrt erscheint aber die Erklärung der Beschwerdeführerin, wonach die Probleme in der linken Hand lediglich vorübergehend bestanden hatten und gerade