Da bereits am Unfalltag degenerative Veränderungen in der rechten Hand vorhanden waren, ist es wohl möglich, wenn nicht gar naheliegend, dass diese degenerativen Veränderungen im weiteren zeitlichen Verlauf irgendwann auch ohne den Unfall zu den von der Beschwerdeführerin geklagten Beschwerden geführt hätten. Dies wird auch von Dr. D. in der fachärztlichen Beurteilung vom 26. August 2019 (act. 5/19) grundsätzlich eingeräumt.