c. Bestehen aber auch nur geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen, so sind bereits ergänzende Abklärungen vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 8C_824/2018 vom 26. März 2019 E. 3.3 m.w.H.). Angesichts dieser strengen Anforderungen an rein versicherungsinterne Berichte führt dies im konkreten Fall dazu, dass eine abschliessende Beurteilung erst nach weiteren unabhängigen medizinischen Abklärungen vorgenommen werden kann.