Seite 13 deshalb eine zweite vertrauensärztliche Stellungnahme bei Dr. I., Facharzt Chirurgie, ein. Dr. I., dem nun auch der Bericht von Dr. D. vom 12. Juni 2018 (act. 8.2/M11) sowie auch das im übrigen komplettierte und aktualisierte medizinische Dossier (act. 8.2/M12 ff.) vorgelegt wurde, kam in seinem Bericht vom 1. Juli 2019 (act. 8.2/M25) zum Schluss, bezüglich der Handverletzung sei bereits am 7. August 2017, dem Datum, an welchem Dr. D. die Beschwerdefreiheit festgestellt habe, der status quo sine wieder erreicht gewesen.