Als Dr. H. seine Einschätzung abgab, lag ihm nämlich der Brief von Dr. D. vom 12. Juni 2018 (act. 8.2/7M11) noch nicht vor. Erst in diesem Schreiben teilte die Behandlerin der Vorinstanz ausdrücklich mit, aus ihrer Sicht sei es durch den Unfall zu einer richtungsweisenden Verschlechterung gekommen, weshalb sie - sinngemäss - den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den weiterhin nötigen Behandlungen nach Ende September 2017 klar als gegeben ansehe.