Zu den bereits im Spital E. erstellten Röntgenbildern hielt sie fest: „Im Bereich der Basis von Metacarpale I lässt sich extraartikulär eine Frakturlinie vermuten. Rhizarthrose bei Subluxationsstellung, Gelenksspaltverschmälerung und grösseren osteophytären Randanbauten Daumensattelgelenk.“ Bezüglich der beim Untersuch neu angefertigten Röntgenbilder führte sie aus: „Auch hier kommt die mögliche Fissur wieder zur Darstellung. Keinerlei Dislokation oder Fehlstellung.“ Die ebenfalls durchgeführte Computertomographie der Hand rechts führte zu folgendem Befund: „Nicht dislozierte, extraartikuläre Basisfraktur von Os metacarpale I ohne Dislokation.