c. Hingegen persistierten die Schmerzen in der verletzten Hand von Beginn weg. In sachverhaltsmässiger Hinsicht sind im Zusammenhang mit den Handbeschwerden insbesondere folgende Unterlagen von Bedeutung: Im radiologischen Befundbericht (act. 8.2/M14) vom Unfalltag war bezüglich der Handverletzung Folgendes angeführt worden: „Verdacht auf feine corticale Absprengung ulnar am Os hamatum, nur abgrenzbar in der anteroposterioren Projektion. Ansonsten keine knöcherne Verletzung. Degenerative Veränderungen am Daumengrundgelenk. Ansonsten altersentsprechend normal.“