Auch Dr. D. hatte am 7. August 2017 „abschliessend“ über die Beschwerdeführerin berichtet, diese habe „vorerst“ gut angesprochen auf die Kortison-Infiltration und könne ihrer Arbeit wieder problemlos nachgehen. Sie werde daher „vorerst“ den Fall abschliessen, wies aber bereits darauf hin, dass mittelfristig allenfalls weitere Infiltrationen bzw. längerfristig auch eine Operation in Betracht zu ziehen sei (act. 8.2/M5).