Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung einer Replik. Aufgrund der Corona- Pandemie wurde beim Obergericht im ersten Halbjahr von Beratungen vor Ort weitgehend abgesehen. Als nach vorübergehender Wiederaufnahme des ordentlichen Verhandlungsbetriebs nach dem Sommer infolge der weiteren Entwicklung der Pandemie die zur Beratung des vorliegenden Verfahrens angesetzte Sitzung kurzfristig wieder abgesagt werden musste, fällten die Richter einstimmig das vorliegende Zirkular-Urteil.