B. Die Vorinstanz kam in der Folge für diverse Heilbehandlungskosten im Zusammenhang mit dem Unfall auf. Am 19. September 2017 erkundigte sich eine Mitarbeiterin der Vorinstanz telefonisch bei der Beschwerdeführerin nach dem aktuellen Stand. Diese berichtete, es gehe ihr gut, sowohl die Physiotherapie als auch beim Arzt sei die Behandlung im Moment abgeschlossen, aber sie wisse nicht, ob später eine OP stattfinden werde (act. 8.1/A7). Am 7. März 2018 meldete die Beschwerdeführerin sich erneut telefonisch bei der Vorinstanz und berichtete, sie leide noch immer unter Schmerzen am Handgelenk.