2.5.3.2 Die IV-Stelle brachte hinsichtlich der Kategorie „funktioneller Schweregrad“, Komplex „Persönlichkeit“ und Komplex „Sozialer Kontext“ vor, gemäss Gutachten seien dem Beschwerdeführer gute Ressourcen zuzuschreiben. Er habe eine gute Beziehung zu den Kindern wie auch zur Ehefrau, einen relativ aktiven Tagesablauf und pflege Kontakte mit Freunden sowohl innerhalb als auch ausserhalb seines Zuhauses (act. 2.1). Im psychiatrischen Teilgutachten wird ausgeführt, dass sich von der Persönlichkeit her selbstunsichere und abhängige Persönlichkeitszüge zeigen, im Sinne einer Persönlichkeitsvariante.