2.5.1 Im bidisziplinären Konsens kamen die Gutachter der SMAB AG unter Berücksichtigung beider Fachgebiete zum Ergebnis, dass die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit aufgehoben sei und in einer leidensadaptierten Tätigkeit 50% betrage. Geeignet seien überwiegend sachbetonte, gut strukturierte, kognitiv einfache, regelmässige Tätigkeiten ohne besonderen Zeitdruck und ohne erhöhte Anforderungen an die emotionale Belastbarkeit. Nicht geeignet seien unregelmässige Arbeitszeiten sowie Schichtdienst. In somatischer Hinsicht seien körperlich leichte bis gegen mittelschwere Tätigkeiten wechselbelastend möglich (IV-act. 64-10ff/49).