Somit hat der Beschwerdeführer im 2015 eine tagesklinische Behandlung von rund einem Monat absolviert. Im Februar 2016 befand er sich während 5 Tagen stationär im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden (IVact. 31). In der Klinik E. ______ war er im Juni 2017 lediglich zu einem Vorgespräch (IVact. 77-2/8). Ende 2017 war er in der Klinik C. ______während 1 ½ Monaten in einer ambulanten integrativen psychosomatischen halbtagesklinischem Behandlungsprogramm (IV-act. 88).