Im psychiatrischen Teilgutachten von Dr. M. ______, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, wurde die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F32.1) sowie einer generalisierten Angststörung (ICD-10: F41.1) gestellt. Weiter wurde ausgeführt, dass Fähigkeitsstörungen in den Bereichen Durchhaltefähigkeit, Flexibiliät und Umstellungsfähigkeit, Kontaktfähigkeit zu Dritten und Selbstbehauptungsfähigkeit beständen. Ab 1. Dezember 2015 sei die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit aufgehoben. In einer optimal adaptierten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 50%.