Im Austrittsbericht des Psychiatrischen Zentrums Appenzell Ausserrhoden vom 23. Februar 2016 über den stationären Aufenthalt des Beschwerdeführers vom 4. Februar 2016 bis 9. Februar 2016 wurde die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10: F33.2) und generalisierte Angststörung (ICD-10: F41.1) gestellt. Im Verlaufsbericht vom 16. April 2016 stellte Dr. L. ______ eine leichte Rückbildung der depressiven Symptomatik bei im Übrigen gleichbleibenden Diagnosen fest (IV-act. 33).