Der internistische Teilgutachter Dr. J. ______ diagnostizierte ein Status nach Melanomexzision frontoparietal links, Kantonsspital K. ______, 2011. Gemäss dem Gutachter weist der Beschwerdeführer eine auffallende Narbe frontal am Kopf nach Exzision des Melanoms auf. Hinweise für ein Rezidiv des Hautmelanoms wie auch Hinweise auf andere relevante internistische Leiden lägen nicht vor (IV-act. 64-36ff/49).