Bei zunächst unauffälligem EKG sowie auch im Verlauf negativen kardialen Biomarkern habe ein akutes kardiales Ereignis im Sinne eines akuten Koronarsyndroms ausgeschlossen werden können. Am Morgen des 10. Februar 2016 habe sich im Verlaufs- EKG ein typisches Vorhofflattern gezeigt. Sie hätten eine therapeutische Antikoagulation mit Fragmin begonnen und es werde eine Echokardiographie Ende der Woche empfohlen. Der Beschwerdeführer habe weitgehend beschwerdefrei entlassen werden können (IV-act. 24).