Seite 5 Der Beschwerdeführer erhebt verschiedene formelle Einwände gegen das Gutachten der SMAB AG, stützt sich im Wesentlichen aber dennoch darauf ab und beantragt, dass die Vorinstanz auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zu behaften und ihm mindestens eine halbe Invalidenrente zu gewähren sei. 2.3 Aus den vorhandenen Akten geht in Bezug auf die somatischen und psychischen Beschwerden der folgende Sachverhalt hervor: