Zuhanden des behandelnden Psychiaters des Beschwerdeführers, Dr. D. ______, liegt ein Bericht der Klinik C. ______ über die integrative tagesklinische Behandlung vom 6. November 2017 bis zum 15. Dezember 2017 vor, welcher nebst der Anamnese, dem Psychostatus bei Eintritt auch den Verlauf der Therapien, die Medikation bei Austritt, die Arbeitsfähigkeit bei Austritt sowie das weitere Procedere beinhaltet (IV-act. 88). Da die wesentlichen Feststellungen und Beobachtungen hinsichtlich der Behandlung bereits im erwähnten Bericht festgehalten wurden, ist eine (zusätzliche) Befragung der in der Klinik C.