Die angefochtene Verfügung ist entsprechend aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit diese den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin im Sinne der vorstehenden Erwägungen konkret prüfe, indem sie anhand eines konkreten Einkommensvergleichs den Invaliditätsgrad der Beschwerdeführerin ermittelt und gestützt darauf erneut über den Rentenanspruch verfügt. Seite 17 2. Kosten und Entschädigung