Seine Erklärung, dass aus rein kardiologischer Sicht die Gabe von Aspirin Cardio nicht zwingend sei, ist überzeugend dargelegt (IV-act. 196, S. 15) und auch der Schluss, es seien keine weiteren kardiologischen Abklärungen nötig, ist nachvollziehbar, wobei allfällige diesbezüglich sich ergebende Unklarheiten mit Bezug auf die Konsensbeurteilung, wonach zur Klärung der synkopalen Episoden allenfalls weitere kardiologische Abklärungen angezeigt wären (vgl. IV-act. 183, S. 13), durch die ergänzende Stellungnahme vom 13. Februar 2019 bereits geklärt wurden (IV-act. 196, S. 18).