_ vom 29. März 2017 einzureichen (act. 2/6). Im Bericht, welcher zu Handen des behandelnden Hausarztes der Beschwerdeführerin erstellt wurde, heisst es abschliessend: „Zusammenfassend finden sich im Rahmen dieser Untersuchung keine sicheren Hinweise auf das Vorliegen einer koronar-ischämischen Herzerkrankung und ich interpretiere den