2.4 Polydisziplinäres BEGAZ-Gutachten (IV-act. 183) a. Allgemeininternistisches Fachgutachten von Dr. G. ______ (IV-act. 183, S. 24 ff.) Dr. G. ______ stellte aus allgemeininternistischer Sicht weder Diagnosen mit noch ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (IV-act. 183, S. 33). Insoweit bleibt unklar, was die Beschwerdeführerin meint, wenn sie in der Beschwerde vorbringt, „die attestierten Diagnosen sind daher willkürlich“ (act. 1, S. 8 oben).