einschiessenden Schmerz lumbal verspürte und in der Folge ihre Arbeit nicht mehr fortsetzen konnte. Die Beschwerden hätten sich trotz medikamentöser Therapie, Physiotherapie und Kuraufenthalten nicht gebessert (IV-act. 20, S. 3). Die Gutachter diagnostizierten bei der Beschwerdeführerin in rheumatologisch-psychiatrischer Hinsicht insbesondere eine