Den Ausführungen des Beschwerdeführers kann nicht gefolgt werden. Zunächst ist, wie erwähnt, zu berücksichtigen, dass die MEDAS Bern detailliert erläuterte, dass der Versicherte trotz seiner Einschränkungen über hinreichende Ressourcen verfüge. Es wurde nachvollziehbar aufgezeigt, dass beim Versicherten eine Persönlichkeitsakzentuierung vorliege, die eine regressive Haltung und auch die Entwicklung eines Schon- und Vermeidungsverhaltens erkläre. Dieses sei aber trotz erhöhter Stressvulnerabilität und Unsicherheiten in der Selbstregulation überwindbar (vgl. oben E. 3.2, insbesondere lit. c und e). Bedeutsam erscheint sodann auch die Angabe, dass die im Rahmen der neuropsychologi-