Demgemäss bestünden in verschiedener Hinsicht schwer-, mittel- oder leichtgradige Beeinträchtigungen, wobei anzunehmen sei, dass diese Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt deutlich schwerer wiegen. Im Übrigen würden noch weitere Einschätzungen klar belegen, dass bloss eine Arbeitsfähigkeit im zweiten Arbeitsmarkt bestehe, so laut dem Schlussbericht des B&C Kurses 31 in der Projektwerkstatt, dem Bericht der Ergotherapeutin E. ______ sowie der F. ______ (vgl. act. 2.1, 2.3 und 2.5).