Seite 10 13. Oktober 2016 bis auf weiteres eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestehe, wobei dieser Wert sehr hoch gegriffen und nur an geschützter Stelle realisierbar sei (IV-act. 24). Des Weiteren wird auf die von Dr. C. ______ am 28. Juni 2018 durchgeführte Mini-ICF-Beur- teilung (vgl. dazu act. 13.7) verwiesen. Demgemäss bestünden in verschiedener Hinsicht schwer-, mittel- oder leichtgradige Beeinträchtigungen, wobei anzunehmen sei, dass diese Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt deutlich schwerer wiegen.