Demgemäss sei zu berücksichtigen, dass der Versicherte im Rahmen der angestammten Tätigkeit über zahlreiche berufliche Erfahrungen verfüge, die es ihm ermöglichten, bestimmte Abläufe routiniert durchzuführen, was evtl. Defizite, wie in der neuropsychologischen Untersuchung dargestellt, zum Teil nivelliere. Zudem lasse sich retrospektiv nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob die aktuellen neuropsychologischen Defizite nicht bereits früher seit der Kindheit und Schulzeit des Versicherten bestanden hätten, diese jedoch später durch Routine und gesammelte berufliche Erfahrungen kompensiert werden konnten.