Demnach seien die bestehenden affektiven Symptome und Angst in einem anderen Kontext zu verstehen und stellten kein eigenständiges Störungsbild dar. Auch in der Vergangenheit habe der Versicherte nie arbeitsrelevante psychiatrische Auffälligkeiten gezeigt, seien keine Hinweise auf relevante Ich-strukturelle Defizite gegeben, dürften somit hinreichend gute persönliche Ressourcen seitens der psychischen Funktionen angenommen werden, welche eine Überwindung auch des erlittenen Kränkungserlebens ermöglichen sollten (IV-act. 50, S. 20).